„rund um service“

das ist bei uns programm! natürlich - wir handeln mit reifen, rasenmähern, schneefräsen, kettensägen und anderen gerätschaften. letztendlich geht es aber ganz klar um den service, den wir rund um das ganze bieten - das ist unser credo und unsere leidenschaft.

wir beraten sie beim reifenkauf, montieren diese kompetent und professionell und lagern sie auch noch für sie ein - ein rundum rundes angebot.

auch für forst und garten haben wir einiges zu bieten: neben beratung und verkauf von forst- und gartengeräten ist es vor allem die werkstatt, die unseren srevice abrundet. wir warten und reparieren rasenmäher, schneefrähsen, kettensägen, vertikutierer, und und und ... mit fachkenntnis, erfahrung und begeisterung!


mietgeräte

sie wollen ihren rasen "durchlüften"? oder den rasen neu ansähen und beste bedingungen schaffen? dann empfehlen wir ihnen unsere mietgeräte zu nutzen - für eine einmalige anwendung lohnt sich der kauf eines gerätes mitunter nicht ... wenn sie dann feststellen, dass das gerät in ihrer sammlung nicht fehlen darf, ja dann steht einem kauf ja nichts im wege. bis dahin: mieten, ausprobieren, gerät kennenlernen ...

MTD Optima 38 VO / Vertikutierer

  • 1 Stunde € 19,– (inkl. MWSt)
  • bis 4 Stunden € 45,– (inkl. MWSt)
  • ab 4 Stunden = Tagessatz: € 65,– (inkl. MWSt)

KAUTION: € 75,– oder hinterlegtes behördliches Dokument

AL-KO Motorhacke MH 5001 R

  • 1 Stunde € 19,– (inkl. MWSt)
  • bis 4 Stunden € 45,– (inkl. MWSt)
  • ab 4 Stunden = Tagessatz: € 65,– (inkl. MWSt)

KAUTION: € 100,– oder hinterlegtes behördliches Dokument

Rasenwalze orange, Stahl, 45 cm Breite

  • 1 Stunde € 10,– (inkl. MWSt)
  • bis 4 Stunden € 25,– (inkl. MWSt)
  • ab 4 Stunden = Tagessatz: € 35,– (inkl. MWSt)

KAUTION: € 50,– oder hinterlegtes behördliches Dokument

Mietgeräte müssen immer gereinigt retour geben werden , ansonsten wird die Reinigung nach Aufwand verrechnet!
Beschädigungen aufgrund von unsachgemäßer Handhabung werden verrechnet!


informationen

Ab dem 15. Mai wird in Italien das Fahren mit Winterreifen mitunter zu einem Problem oder sogar empfindlich bestraft. Es handelt sich hierbei nicht um einen Scherz oder eine Fehlmeldung – lesen Sie mehr auf der Homepage des ARBÖ unter folgendem Link:

http://www.arboe.at/nocache/news-termine/news-detail/datum/2014/05/08/italien-bestraft-fahrer-wenn-sie-mit-winterreifen/ 

Wie lange darf ein Reifen benutzt werden?
Im Jahre 2002 hat der BRV Bonn (Deutscher Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.) gemeinsam mit dem WdK (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie) und den Reifenherstellern Bridgestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli die Leitlinie 90 herausgegeben, die besagt:
Ein nicht montierter Neureifen, kann bei sachgerechter Lagerung, bis maximal 5 Jahre als Neureifen verkauft werden.

Die DIN-Norm 7716 gibt Aufschluss über sachgerechte Lagerung:
Reifen müssen im wesentlichen kühl, trocken und vor direkter Lichteinwirkung geschützt aufbewahrt werden - bei mäßiger Belüftung, in einer öl- und fettfreien Umgebung. Da der Reifen nicht mit Ozon in direkte Berührung kommen sollte, sollte der Einsatz elektrischer Maschinen im Lagerraum ausgeschlossen werden.

Die Grundsätzliche Lebenserwartung eines PKW-Reifens wurde auf 10 Jahre festgelegt. Diese Regelung gilt nur für PKW-Reifen. Reifen an Wohnwagen, Anhängern oder anderen sogenannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung stehen, aber nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller.

Hier empfiehlt der BRV: bei diesen Fahrzeugen die Reifen und das Ersatzrad 

  • nach 6,
  • spätestens jedoch nach 8 Jahren zu ersetzen.

Quelle: Conti ReifenMagazin 1/03, FuldaKontakt 01-02

Generell gilt:
Autofahrer die sich bezüglich des Alters und des Gesamtzustandes ihrer Reifen nicht auf den eigenen Augenschein verlassen, sondern auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten ihr Fahrzeug regelmäßig vom Reifenspezialisten checken lassen.

Reifenspezialisten die in der Reifenbegutachtung Vulkaniseure (Gummi- und Kautschuktechniker) beschäftigt haben, bieten durch die fachspezifische Kenntnis des Vulkaniseurs sicherlich das Maximum an Erfahrung und Sicherheit.

Informationen zur Winterreifenpflicht für PKW, Kombi und LKW bis 3,5t:
In Österreich müssen PKW, Kombifahrzeuge und LKW bis 3,5 Tonnen Höchstgewicht dann mit Winterreifen an allen Rädern ausgerüstet sein, wenn sie unter winterlichen Fahrbahnverhältnissen in Betrieb genommen werden. Als Alternative sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Schneeketten auf den Antriebsrädern (in Verbindung mit Sommerreifen) erlaubt.

Gesetzliche Grundlage:
Gemäß der jüngsten Novelle zum Kraftfahrgesetz dürfen PKW, Kombikraftwagen und LKW bis 3,5 Tonnen im Zeitraum 1. November bis 15. April bei Schnee-, Matsch- oder Eisfahrbahn nur mit Winterreifen (in bestimmten Fällen Schneeketten) betrieben werden. Generelle Winterreifenpflicht(?): Eine generelle Winterreifenpflicht ist in diesem Zeitraum nicht gegeben. Bei trockener oder (regen-)nasser Fahrbahn dürfen Sommerreifen auch während der Wintermonate verwendet werden. Ebenso darf ein Fahrzeug dieser Klassen bei allen Fahrbahnverhältnissen mit Sommerreifen abgestellt (jedoch nicht in Betrieb genommen) werden. Symbol für Schneekettenfplicht

Alternative Schneeketten:
Die Verwendung von Schneeketten auf den Antriebsrädern (in Verbindung mit Sommerreifen) ist bei einer geschlossenen Schnee- oder Eisschicht auf der Fahrbahn zulässig. Daraus folgt, dass für das Befahren einer Matschfahrbahn nur Winterreifen in Frage kommen.

Strafrahmen:
Wer sich nicht an diese Bestimmungen hält, muss mit einem Organmandat in Höhe von 35 Euro rechnen. Sollte von einem Fahrzeug ohne Winterausrüstung eine Gefährdung ausgehen, sind jedoch Verwaltungsstrafen bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Die Exekutivorgane erhalten außerdem die Möglichkeit, solche Fahrzeuge abstellen zu lassen. Überdies besteht nun eine klare Regelung für die Haftung der Versicherungen im Schadensfalle.

Was ist ein Winterreifen (?):
M + S - Kennzeichnung kontra Schneeflocken-Symbol

Im Sinne des Gesetzes, ist es ein Reifen mit der Kennzeichnung: "M+S" auf der Seitenwand und mindestens 4mm Restprofil. Die "M+S" - Kennzeichnung sagt jedoch nur wenig aus, da sie von den weltweit produzierenden Reifenherstellern, ohne technische Richtlinie nach Gutdünken für jeden Reifen, selbst Sommerreifen, verwendet wird. Eine weitaus bessere Orientierungshilfe bietet das Schneeflocken-Symbol (eine Schneeflocke in einer Bergsiluette) auf der Seitenwand des Reifens. Kriterium für dieses Symbol ist nach Aussagen der Industrie, dass ein so gekennzeichneter Reifen auf Schnee um mindestens sieben Prozent besser bremst als ein 1980 festgelegter Standard-Winterreferenzreifen. Ein Winterreifen für die Verwendung in Alpenländern sollte daher neben der "M+S" - Kennzeichnung auch das Schneeflocken-Symbol aufweisen.

Richtiger Zeitpunkt für den Reifenwechsel:
Abgesehen vom gesetzlich festgeschriebenen Datum für die Verwendung einer Winterausrüstung empfiehlt der VRÖ - Verband der Reifenspezialisten Österreichs weiterhin die Orientierung an der 7-Grad-Grenze als optimale Lösung. Das bedeutet: Sobald die Temperatur auf plus 7 Grad sinkt, ist es allerhöchste Zeit für den Wechsel auf Winterreifen. Der Oktober gilt daher unverändert als richtiger Zeitpunkt für den Umstieg auf Winterausrüstung.

Winterreifenpflicht für LKW:
Neben der Ausrüstungspflicht für PKW unter winterlichen Bedingungen wurden mit der Kraftfahrgesetz-Novelle auch die Bestimmungen für LKW geändert. Für diese Fahrzeuge ist Winterausrüstung nun ebenfalls zwischen 1. November und 15. April vorgeschrieben. Für Omnibusse endet die Winterreifenpflicht bereits am 15. März.

Quelle: BMvF, VRÖ-Verband Österreichischer Reifenhandel, 26.03.2008

Land Regelung    
Deutschland Spikeverbot Ausnahme:
kleines deutsches Eck: Lofer -Bad Reichenhall +15km Luftlinie entlang der österreichischen Grenze
jedoch keine Autobahnen
 
Frankreich erlaubt 6.11-26.3 alle Straßen Tempo 90  
Italien erlaubt 15.11-15.3 (3) (4) Autobahn: Tempo 120
übrige Straßen: Tempo 90
 
Schweiz erlaubt 1.11-30.4 Verbot auf Autobahnen! (1)
übrige Straßen: Tempo 80 (2)
 
Österreich Spikepicker, erlaubt 1.10-31.5 Autobahn: Tempo 100
übrige Straßen: Tempo 80
 
Slowakei Spikeverbot    
Slowenien Spikeverbot    
Tschechien Spikeverbot    
Ungarn Spikeverbot    
  1. Ausgenommen:
    San Bernardino Strecke: zwischen Thusis und Mesocco
    und St. Gotthard Strecke: zwischen Airolo und Göschen
  2. Es werden die Bestimmungen bezüglich Verwendungsdauer des Heimatlandes akzeptiert!
  3. Kann witterungsbedingt verlängert werden.
  4. Aostatal: ab 15.10 Winterreifenpflicht oder Mittführung von Schneeketten.